Rechenschwäche

Der Begriff der Rechenschwäche ist genauso vielfältig wie die Menschen selbst, die unter den Schwierigkeiten leiden, den Aufbau eines mengenbezogenen Zahlbegriffs zu verstehen. Auch wenn es häufig wiederkehrende Aspekte der Rechenschwierigkeiten gibt, treffen diese nie bei allen Kindern und Jugendlichen gleichermaßen zu.

Der Begriff der Rechenschwäche ist genauso vielfältig wie die Menschen selbst, die unter den Schwierigkeiten leiden, den Aufbau eines mengenbezogenen Zahlbegriffs zu verstehen. Auch wenn es häufig wiederkehrende Aspekte der Rechenschwierigkeiten gibt, treffen diese nie bei allen Kindern und Jugendlichen gleichermaßen zu.

Es ist wichtig zu verstehen, dass es Kindern und Jugendlichen mit einer Rechenschwäche weder an Intelligenz oder Begabung mangelt, noch Faulheit oder fehlender Wille zum Erlernen des Rechnens als ursächlich zu betrachten sind.

Rechenschwache Kinder und Jugendliche erarbeiten sich aufgrund ihres Unverständnisses für den Aufbau eines mengenbezogenen Zahlbegriffs häufig eigene Strategien. Dabei handelt es sich um Kompensationsstrategien wie z.B. das Raten von Ergebnissen, das Aus- und Abzählen sowie das mechanische Anwenden von unverstandenen Algorithmen oder auswendig Gelerntem.

Förderung bei Rechenschwäche-, Dyskalkulie oder Rechenstörung
Förderung bei Rechenschwäche-, Dyskalkulie oder Rechenstörung

Für die Klärung der Frage, ob wir von Rechenschwäche, Dyskalkulie oder Rechenstörung sprechen, sind folgende Hinweise hilfreich:

  • Ist das Ziel die Erlangung einer Finanzierung der Förderung durch die Jugendämter, wird der Begriff der Dyskalkulie benutzt (ggf. ersetzt durch entsprechende Fachbegriffe in den entsprechenden Erlassen der Landesregierungen).
  • Steht vor allem die Hilfe beim Kind im Vordergrund, ist es vollkommen ausreichend, von einer Rechenschwäche oder rechenschwachen Kindern und Jugendlichen zu sprechen

In unserer Arbeit grenzen wir uns deshalb mit der Förderung bei Rechenschwäche eindeutig von den durch das SGB VIII (§35a) finanzierten Dyskalkulie-Therapien ab, die zur Genehmigung den Nachweis einer bestehenden bzw. drohenden seelischen Behinderung bedürfen. Für diese Kinder und Jugendlichen, die häufig über mehrere „Baustellen“ verfügen und sich ggf. auch schon psychisch stark belastet fühlen, sind insbesondere Lerntherapien geeignet.