Lese-/Rechtschreibschwäche

Die Begriffe Lese-Rechtschreibschwäche, Lese-Rechtschreibstörung und LRS werden sowohl im Alltagsgebrauch als auch im wissenschaftlichen Kontext parallel genutzt. Unabhängig davon, ob wir von einer Schwäche oder Störung bei den Kindern und Jugendlichen sprechen, sind sie stets davon betroffen, große Schwierigkeiten beim (sinnentnehmenden) Lesen und (Recht-)Schreiben zu haben.

Die Begriffe Lese-Rechtschreibschwäche, Lese-Rechtschreibstörung und LRS werden sowohl im Alltagsgebrauch als auch im wissenschaftlichen Kontext parallel genutzt. Unabhängig davon, ob wir von einer Schwäche oder Störung bei den Kindern und Jugendlichen sprechen, sind sie stets davon betroffen, große Schwierigkeiten beim (sinnentnehmenden) Lesen und (Recht-)Schreiben zu haben.

Häufig fehlen ihnen die Basisfähigkeiten wie z.B. das Heraushören des ersten Buchstabens eines Wortes oder das Bilden von Reimpaaren. Auch das Schreiben, „wie ich es höre“, führt bei den Betroffenen zu langanhaltenden Fehlschreibungen (z.B. ‚ai‘ anstelle von ‚ei‘). Hierfür benötigen diese Kinder und Jugendlichen dringend Strategien, um sich der Richtigschreibung und dem flüssigen und sinnentnehmenden Lesen anzunähern.

Den Kindern und Jugendlichen mit einer LRS mangelt es weder an Intelligenz noch an Begabung. Auch zeichnen sie sich nicht mehr oder weniger als ihre Mitschüler durch Faulheit oder fehlenden Willen zum Erlernen des Lesens und Rechtschreibens aus.

Förderung bei LRS Lese-Rechtschreibschwäche
Förderung bei LRS Lese-Rechtschreibschwäche

Das Lesen und Schreiben stellen – auch trotz aller technischen Entwicklungen – nach wie vor zentrale Kulturtechniken dar. Damit wird den Kindern und Jugendlichen das Tor zum lebenslangen Lernen geöffnet. Aufgrund der herausragenden Bedeutung für alle Menschen sind wir gesellschaftlich verpflichtet, bei jedem Kind und Jugendlichen auf die Herausbildung dieser wichtigen Fertigkeiten zu achten.

In unserer Arbeit grenzen wir uns mit der Förderung bei LRS eindeutig von den durch das SGB VIII (§35a) finanzierten LRS-Therapien ab, die zur Genehmigung den Nachweis einer bestehenden bzw. drohenden seelischen Behinderung bedürfen. Für diese Kinder und Jugendlichen, die häufig über mehrere „Baustellen“ verfügen und sich ggf. auch schon psychisch stark belastet fühlen, sind insbesondere Lerntherapien geeignet.