Nachhilfelehrer sowie Förderlehrer (m,w,d) für lese- rechtschreibschwache und/oder rechenschwache Kinder und Jugendliche*

  • Passend zu Ihrer Lebensplanung wählen Sie Ihre Arbeitszeit und Ihren Arbeitsumfang von 4 – 20 Stunden frei aus: vormittags, nachmittags und auch gerne in den Ferien.
  • Damit Sie Ihre Qualifikationen ausleben können, entscheiden Sie selbst, welche Fächer und Klassenstufen Sie unterrichten wollen.
  • Wir fördern Ihre persönliche Entwicklung z.B. durch Informationen zu externen Weiterbildungen über unsere Kooperationspartner zur Förderkraft für rechenschwache und/oder lese-rechtschreibschwache Schüler und Schülerinnen, Intervisionen und Supervisionen.
  • Zur Abrundung Ihrer für die Kinder und Jugendlichen wertvollen Tätigkeit erhalten Sie ein angemessenes Honorar von EUR 22,50 bis EUR 30,00 für 60 Minuten.
  • Ihre für die Kinder und Jugendlichen wertvolle Qualifikation haben Sie durch mehrjährige Praxiserfahrung im pädagogisch-psychologischen Bereich erworben. Alternativ verfügen Sie über vergleichbare Kenntnisse.
  • Sie zeichnen sich durch ein hohes pädagogisches Geschick und Einfühlungsvermögen für die unterschiedlichen Befindlichkeiten der Kinder und Jugendlichen aus.
  • Sie sind Motivator und Vertrauensperson zugleich und lassen Ihre Begeisterung für das Lernen auf die Kinder und Jugendlichen überspringen.
  • Ihre fachlichen und menschlichen Kompetenzen nutzen Sie, um bei den Kindern und Jugendlichen mit dem von Ihnen ausgewählten Unterrichtsmaterial die Freude für das entsprechende Fach zu wecken.
  • wenn Sie Ihre Kompetenzen dafür einsetzen, Ihren Unterricht bestmöglich vorzubereiten und sich bei Bedarf mit den schulischen Lehrkräften sowie Eltern abzustimmen.
  • wenn Sie Interesse an rechenschwachen und/oder lese-rechtschreibschwachen Kindern und Jugendlichen haben.
  • Ihr Organisationstalent beweisen Sie, indem Sie Ihre Einzelförderungen bzw. Gruppenförderungen vollkommen selbstständig planen und umsetzen.
  • Sie bleiben auch dann ruhig und reagieren angemessen, wenn sich die Anforderungen z.B. durch staatliche Vorgaben ändern. Hierzu gehört die Durchführung von Online-Unterricht oder die Neu-Zusammenstellung der Lerngruppen nach veränderten Kriterien.
  • ein einwandfreies erweitertes Führungszeugnis
  • eine gültige Arbeitserlaubnis (für Nicht-EU-Bürger)
  • der Nachweis einer gültigen Masernschutzimpfung (geb. nach 1970)

* Die Förderung von rechen- und/oder lese-rechtschreibschwachen Kindern und Jugendlichen bedingt eine Zusatzausbildung, an der Sie bei einem unserer Kooperationspartner teilnehmen können.

Bei Interesse an einer Mitarbeit in unserem Team wenden Sie sich bitte an:

Frau Sandy Müller